Strafrecht
Gut beraten im Arbeitsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, bei Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen
Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger ist Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen auf allen Gebieten des Straf-, des Ordnungswidrigkeiten- und des Bußgeldrechts für Sie tätig.
Vorrangiges Ziel seiner Tätigkeit ist, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dementsprechend wird bereits im Ermittlungsverfahren größter Wert auf intensive Betreuung des Mandats gelegt, da ansonsten Fehler oftmals nicht zu korrigieren sind.
Durch die konsequent im vorgerichtlichen Verfahren entfaltete Tätigkeit kann häufig ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
Fakt ist, dass ein gerichtliches Verfahren die schlechteste Alternative ist. Es gilt daher dies sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, insbesondere im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, zu vermeiden.
Sollte im Einzelfall eine Gerichtsverhandlung unerlässlich sein, ist die Strafverteidigung konsequent auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet.
Daneben ist Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen auch als Zeugenbeistand tätig.
Aufgrund der Spezialisierung zum Fachanwalt für Strafrecht und damit der verbundenen umfangreichen Kenntnisse im materiellen und prozessuellen Strafrecht können Ihre rechtlichen Interessen sachgerecht wahrgenommen werden.
Für dringende Fälle (Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme) steht eine 24-h Notrufnummer (0170/2181673) zur Verfügung.
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FACHANWALT für Strafrecht und Strafverteidiger BERÄT UND HILFT
Das Strafrecht ist in Deutschland in Form des Strafgesetzbuches sowie weiterer Gesetzbücher wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz oder dem Handelsgesetzbuch definiert. Dies sind aber nur einige Beispiele. Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Bereiche, in denen es gesetzliche Regelungen gibt, die mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft sind. Das Strafrecht kann sich daher mit Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts ebenso beschäftigen wie mit Körperverletzung, Eigentumsdelikten oder Angriffen auf die Sicherheit des Staates.
Sehen Sie sich mit einem solchen Verdacht konfrontiert, sollten Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Als Fachanwalt für Strafrecht berät Sie Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen gerichtlich und außergerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen des allgemeinen Strafrechts. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein unterstützt er Sie kompetent von Anfang an. Er verfolgt dabei stets das vorrangige Ziel, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Durch konsequente, intensive Betreuung bereits während des Ermittlungsverfahrens werden Fehler vermieden, die sonst später meist nicht mehr zu korrigieren wären.
Sollte im Einzelfall eine Gerichtsverhandlung unerlässlich sein, ist die Strafverteidigung konsequent auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet. Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen verfügt über eine umfassende Erfahrung in allen Gebieten des allgemeinen Strafrechts und nimmt Ihre Interessen sachgerecht und kompetent wahr. Von Beginn an werden die Möglichkeiten und Risiken des jeweiligen Falles analysiert und Ihnen offen und transparent dargelegt.
Nehmen Sie einfach direkt online Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen auf: Das Kontaktformular steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Oder rufen Sie einfach an.
ERFAHRENER FACHANWALT für Strafrecht und Strafverteidiger HILFT
Im Gegensatz zum Strafrecht oder zum Sozialrecht ist der Begriff Wirtschaftsstrafrecht nicht gesetzlich definiert. Vielmehr handelt es sich um einen Sammelbegriff, der alle Strafvorschriften erfasst, die sich mit die Wirtschaft betreffenden Tatbeständen befassen. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Delikte aus den Bereichen der Korruption, des Steuerstrafrechts, der Untreue, dem Urheberrecht oder um Vergehen rund um Insolvenzen. In zahlreichen Bundesländern existieren mittlerweile spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich ausschließlich mit Fällen der Wirtschaftskriminalität befassen. Diese werden nicht nur auf Anzeigen hin tätig, sondern auch von Amts wegen.
Für Tatbestände aus all diesen Themenfeldern steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen zur Verfügung. Als in Wirtschaftsthemen erfahrener Fachanwalt für Strafrecht ist er Ihr Experte rund um das Wirtschaftsstrafrecht und berät Sie kompetent von Anfang an. Grundsätzlich ist das vorrangige Ziel seiner Tätigkeit die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens, da es die schlechteste Alternative darstellt. Durch sofortige Einschaltung eines erfahrenen Anwalts bereits von Beginn der Ermittlungen an, ist eine sachgerechte anwaltliche Beratung gewährleistet und die Chance auf eine außergerichtliche Lösung gewahrt. Sollte im Einzelfall eine Gerichtsverhandlung unerlässlich sein, ist die Strafverteidigung konsequent auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet.
Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen steht Ihnen in allen Fragen rund um das Wirtschaftsstrafrecht von Anfang zur Seite. Mittels einer 24-Stunden Notfallnummer können Sie jederzeit unsere Unterstützung anfordern. Bei einer Verhaftung, Durchsuchung oder Beschlagnahme ist so direkte anwaltliche Betreuung sichergestellt und es können Fehler vermieden werden, die sonst oft später nicht mehr zu korrigieren sind.
In weniger dringenden Fällen nehmen Sie einfach direkt online Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen auf: Das Kontaktformular steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Oder Sie rufen einfach an.
HILFE IM VERKEHRSSTRAFRECHT und im Bussgeldrecht
Der Oberbegriff Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten rund um den Verkehr „auf öffentlichem Verkehrsgrund“. Dies schließt den Schiffs-, Luft- und Bahnverkehr ein. Die weitaus häufigsten Fälle im Verkehrsstrafrecht beziehen sich jedoch auf den Straßenverkehr.
Während kleinere Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld „erledigt“ sind, sind Straftaten im Straßenverkehr weitaus problematischer. Mögliche Tatbestände sind hier bspw. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, das „Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten“, aber auch „Kennzeichenmissbrauch“ und „Unterlassene Hilfeleistung“. Die meisten dieser Tatbestände sind im Strafgesetzbuch geregelt – aber auch darüber hinaus sind strafbare Handlungen unter Strafe gestellt. Als Beispiel seien hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Führen eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs genannt.
Bereits eine einzige Straftat kann „Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges“ begründen. Dies hat den im Volksmund sog. „Idiotentest“, die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, zur Folge. Im Verkehrsstrafrecht sind auch die Beschlagnahme des Führerscheins oder des Fahrzeugs möglich.
Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen ist Ihr Ansprechpartner rund um das Verkehrsstrafrecht. Aufgrund seiner Spezialisierung zum Fachanwalt für Strafrecht und damit der verbundenen umfangreichen Kenntnisse im materiellen und prozessuellen Strafrecht können Ihre rechtlichen Interessen sachgerecht wahrgenommen werden. Insbesondere die Verteidigung in Verkehrsunfalldelikten wie Fahrerflucht und Trunkenheitsfahrten werden von ihm fachkompetent bearbeitet.
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FachANWALT FÜR STRAFRECHT HILFT
Unter dem Oberbegriff Betäubungsmittelstrafrecht werden im Allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zusammengefasst. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz, das den Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Der Begriff „Drogen“, wie er im Allgemeinen verwendet wird, ist allerdings nicht bedeutungsgleich mit dem Begriff „Betäubungsmittel“ nach diesem Gesetz. Alkohol, Nikotin und Koffein unterliegen nicht den Bestimmungen der Vorschrift und sind daher legale Drogen.
Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen nicht hergestellt, nicht in Umlauf gebracht, nicht ein- oder ausgeführt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nach dem Gesetz geahndet.
Sehen Sie sich mit einem einschlägigen Verdacht konfrontiert, sollten Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Als Fachanwalt für Strafrecht berät Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen gerichtlich und außergerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen des Betäubungsmittelstrafrechts. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein unterstützt er Sie kompetent von Anfang an. Er verfolgt dabei stets das vorrangige Ziel, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Durch konsequente, intensive Betreuung bereits während des Ermittlungsverfahrens werden Fehler vermieden, die sonst später meist nicht mehr zu korrigieren wären.
Sollte im Einzelfall eine Gerichtsverhandlung unerlässlich sein, ist die Strafverteidigung konsequent auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet. Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen verfügt über eine umfassende Erfahrung in allen Gebieten des Betäubungsmittelstrafrechts und nimmt Ihre Interessen sachgerecht und kompetent wahr. Von Beginn an werden die Möglichkeiten und Risiken des jeweiligen Falles analysiert und Ihnen offen und transparent dargelegt.
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JUGENDSTRAFRECHT: ERZIEHERISCHE ASPEKTE IM FOKUS
Für Heranwachsende (und deren Eltern!) ist die Zeit zwischen der Vollendung des 14. und des 18. Lebensjahr oft eine große Herausforderung. Dass in diesen, oft „wilden Jahren“, eine Verfehlung begangen wird, die später als „Jugendsünde“ durchgeht, ist auch dem Gesetzgeber bewusst. Daher wird mit dem Jugendstrafrecht berücksichtigt, dass es sich bei Jugendkriminalität meist um vorübergehende Entgleisungen („Jugendsünden“) handelt, die zumeist verhältnismäßig harmlos sind.
Jugendliche im Sinne des Jugendstrafrechts sind Personen, die zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt waren. Personen, die zur Tatzeit nicht älter als 14 Jahre waren, werden in Deutschland grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen. Heranwachsende zwischen dem 18 und 20 Lebensjahr können sowohl nach Erwachsenenstrafrecht, als auch nach Jugendstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden. Das Jugendstrafrecht kennt zumeist mildere Sanktionen und hat einen deutlich höheren erzieherischen Hintergrund: Ziel ist es, den jugendlichen Recht und Unrecht deutlich zu machen.
Es steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Jugendstrafrecht zur Verfügung. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein greift er auf langjährige Erfahrung zurück und verfolgt stets das vorrangige Ziel, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Durch konsequente, intensive Betreuung bereits während des Ermittlungsverfahrens werden Fehler vermieden, die sonst später meist nicht mehr zu korrigieren wären.
Sollte im Einzelfall eine Gerichtsverhandlung unerlässlich sein, ist die Strafverteidigung konsequent auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet. Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen verfügt über eine umfassende Erfahrung in allen Gebieten des Jugendstrafrechts und nimmt Ihre Interessen sachgerecht und kompetent wahr. Von Beginn an werden die Möglichkeiten und Risiken des jeweiligen Falles analysiert und Ihnen offen und transparent dargelegt.
Nehmen Sie einfach direkt online Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen auf: Das Kontaktformular steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Oder rufen Sie einfach an.