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Aktuelles zum Strafrecht
(
31.03.2021
)
Ersetzung des Worts "Jude" in Judenstern mit "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophop" nicht wegen Volksverhetzung oder Beleidigung strafbar
Die Instrumentalisierung des Judensterns durch die Ersetzung des Worts "Jude" mit "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophop" im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung stellt ohne weiteres keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB oder Beleidigung der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden nach § 185 StGB dar. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
(
29.03.2021
)
BGH: Verkauf von Hanftee auch mit niedrigem THC-Gehalt bleibt strafbar
Der BGH hat entschieden, dass der Verkauf von Hanftee an Verbraucher legal sein kann – aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand daran berauscht.
(
26.03.2021
)
Verurteilung der Witwe eines bekannten Mitglieds des "Islamischen Staates" rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
(
25.03.2021
)
Flucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das entschied das Landgericht Osnabrück.
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24.03.2021
)
BGH bestätigt Verurteilung eines Teilnehmers an illegalen Autorennen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve zu entscheiden. Hintergrund des Verfahrens ist ein zwischen den beiden Angeklagten in einem Wohngebiet in Moers ausgetragenes illegales Straßenrennen, das zu einem schweren Verkehrsunfall und dem Tod einer unbeteiligten Verkehrsteilnehmerin führte.
(
16.03.2021
)
30-jähriger Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt
Das Amtsgericht München hat einen 30 jährigen arbeitslosen Altenpfleger wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
(
16.03.2021
)
Unzureichende Information des Steuerberaters kann mittelbare Steuerhinterziehung darstellen
Eine genaue Buchführung ist nicht jedermanns Sache. Dass ungenaue Buchführung aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, musste nun ein Angeklagter vor dem Landgericht Osnabrück erfahren. Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt rund EUR 9.000,00 verurteilt.
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09.03.2021
)
Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("Islamischer Staat")
Das Oberlandesgericht Koblenz hat gegen eine 30 Jahre alte deutsche Staatsangehörige Lisa R. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch) eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt, deren weitere Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
(
04.03.2021
)
Vergebliche Ritterlichkeit: Tabakdieb kann helfende Freundin nicht vor Strafe schützen
Am 08.02.2021 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 27jährigen Rezeptionisten aus München wegen Diebstahls in zwölf Fällen, im letzten nur versucht, bei Auferlegung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und seine damalige 39jährige Freundin aus dem Landkreis München wegen Beihilfe zum vollendeten und versuchten Diebstahl zu einer Vollzugsstrafe von sieben Monaten.
(
22.02.2021
)
Schal über Mund und Nasenrücken während Fußballspiels zwecks Verhinderung der Identitätsfeststellung stellt verbotene Vermummung dar
Wer während eines Fußballspiels zeitweise einen Schal über Mund und Nasenrücken zieht, um somit die Feststellung seiner Identität zu verhindern, begeht eine Straftat nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.