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Aktuelles zum Medizinrecht
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06.01.2021
)
Fixierung eines in psychiatrischer Klinik untergebrachten Kindes nur bei Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal genehmigungsfähig
Die Fixierung eines in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Kindes kann gemäß § 1631b Abs. 2 BGB nur genehmigt werden, wenn eine Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal gewährleistet ist. Eine stetige Erreichbarkeit des Personals ist unzureichend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
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18.12.2020
)
BGH zum Umfang der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er...
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09.12.2020
)
Kostenübernahme für beidseitige Oberarmstraffung aufgrund entstellender Wirkung
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung zu übernehmen, wenn eine Entstellung vorliegt. Davon kann ausgegangen werden, wenn eine trotz weitgeschnittener, lockerer Alltagskleidung eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm sichtbar ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
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08.12.2020
)
Gesetzlich Versicherte dürfen auf Foto für Gesundheitskarte keine Weihnachtsmannmütze tragen
Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.
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26.11.2020
)
Sturz einer Demenzpatientin wegen fehlender Fixierung und Bettgitters stellt keine fehlerhafte Pflege dar
Der Sturz einer Demenzpatientin wegen des Fehlens einer Fixierung oder eines Bettgitters stellt keinen Pflegefehler dar. Denn durch die Fixierung oder das Anbringen eines Bettgitters geht eine größere Gefahr für Demenzpatienten aus. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
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24.11.2020
)
Krankenkasse muss Kosten für Grafting-Operation wegen einer Penisverkrümmung nicht übernehmen
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.
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12.11.2020
)
Krankenkasse muss vorläufig Kosten für Therapie mit Zolgensma® übernehmen
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die IKK classic verpflichtet, ist, ein an SMA erkranktes Kind mit einer stationären Krankenhausbehandlung zur Durchführung einer Therapie mit Zolgensma® zu versorgen.
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06.11.2020
)
Heimvertrag mit Demenzpatienten kann nicht aufgrund demenzbedingter Verhaltensauffälligkeiten gekündigt werden
Der Heimvertrag mit Demenzpatienten kann grundsätzlich nicht wegen demenzbedingter Verhaltensauffälligkeiten gekündigt werden. Vielmehr ist dem Heimbetreiber grundsätzlich das Festhalten an dem Vertrag zumutbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
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06.11.2020
)
Kein Zugang zur Kindertagesstätte bei fehlender Masern-Schutzimpfung
Ohne den Nachweis einer Masern-Schutzimpfung kann einem Kind der Zugang zur Kindertagesstätte verweigert werden. Ein auf den Zugang zur Kita gerichteter Eilantrag hat daher keine Erfolgsaussicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
(
26.10.2020
)
Krankenkasse muss auch bei Fehldiagnose Kosten für Immunglobulin-Therapie erstatten
Hat eine Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch einem Versicherten Kosten für die selbstbeschaffte notwendige Leistung entstanden, sind diese von der Krankenkasse zu erstatten. Dies gelte auch, wenn die behandelnden Ärzte zunächst fehlerhaft eine Krankheit diagnostizierten, die eine Leistungsablehnung seitens der Krankenkasse gerechtfertigt hätte. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.